Einige Konferenzen und Tagungen in 2015/2016

Wir haben mal ein paar Tagungen und Konferenzen zusammengestellt, die in den kommenden Monaten kommen und sicherlich für die eine oder den anderen interessant sein könnten (inkl. Links). Viel Spaß beim Stöbern und Teilnehmen!

Liste wurde soeben aktualisiert, gerne weitere Hinweise auf Tagungen in die Kommentarspalte. Wir freuen uns über Anregungen, noch mehr durch die Lande zu reisen.

Lefort: Menschenrechte und Politik

Mit dem Text „Menschenrechte und Politik“ kehrt unser Lesekreis nun wieder zu einem Beitrag von Claude Lefort zurück. Denjenigen, denen der 1980 im Original mit dem Titel Droits de l’homme et politique in der Zeitschrift Libre erschienene Text nicht vorliegt, sei das Manuskript von Leforts im selben Jahr gehaltenem Vortrag „Politisches Denken im Angesicht der Menschenrechte“ als Lektüre empfohlen.

In dem hier zugrundeliegenden Text stellt Lefort den für sein politisches Denken maßgeblichen Menschenrechtsbegriff vor. Er beginnt mit einer Kritik der Menschenrechtskritik bei Marx (I.) und zeigt dann die drei für ihn grundlegenden Paradoxien der Menschenrechte auf (II.). Bevor er Schlussfolgerungen zieht (III.), untersucht er die Bedeutung der Menschenrechte in der politischen Praxis, was hier jedoch aus Platzgründen nicht weiter behandelt wird. Abschließen möchte ich den Beitrag mit dem Vorschlag, Lefort als Rechtsphänomenologen zu lesen (IV.).

I. Kritik der marxistischen Menschenrechtskritik

Die bei Lefort übliche Auseinandersetzung mit dem Totalitarismus der Sowjetunion stellt erneut den Ausgangspunkt der Argumentation dar. Aufbauend auf der Annahme, dass die Menschenrechte etwas qualitativ anderes darstellen als politische Interessen (Lefort 1990, 239f) setzt Lefort sich zu Beginn mit der Berufung auf die Menschenrechte durch sowjetische Dissidenten auseinander.

Die Dissidenten begründeten ihre politische Praxis nicht auf einer Doktrin oder einem bestimmten Programm, sondern auf der Erkenntnis, dass die Menschenrechte „an eine allgemeine Gesellschaftskonzeption gebunden sind […] deren Negation der Totalitarismus darstellt“ (ebd., 242). Für Lefort ist es nun essentiell zu zeigen, dass die von Marx in der Schrift „Zur Judenfrage“ präsentierte Menschenrechtskritik den Kern dieser Gesellschaftskonzeption verfehlt. Auf diesem Wege möchte er die Legitimität der Kritik am sowjetischen Regime verdeutlichen.

Lefort geht von einer nicht auflösbaren Verbindung zwischen der Gesellschaftsformation und den Menschenrechten aus. Entgegen einer liberalen Lesart dieser Rechte sind die Menschenrechte daher nicht zuvorderst an das Individuum gebunden. Die Liberalen konnten sich, Lefort zufolge, ebenso wie die Apologeten des sowjetischen Totalitarismus darauf einigen, dass „die Vergewaltigung der Menschenrechte eine Vergewaltigung individueller Rechte darstelle, die als solche keine politische Bedeutung haben“ (ebd., 245). Die für die Theoriebildung Leforts wichtige Differenz zwischen Totalitarismus und Demokratie lässt sich jedoch für Lefort gerade dann bestimmen, wenn Menschenrechte nicht als individuelle Rechte verstanden werden.

Marx wirft er vor, diese Dimension der Menschenrechte nicht erkannt zu haben. Lefort rekonstruiert Marx daher so, dass er dessen Gleichsetzung der Menschenrechte mit den Rechten des egoistischen Mitglieds der bürgerlichen Gesellschaft herausstellt. Diese Lesart weist Lefort nicht vollkommen zurück, er problematisiert „nicht so sehr, was Marx aus den Menschenrechten herausliest […] als vielmehr das, was er in ihnen zu entdecken unfähig ist“ (ebd., 250). Lefort geht von einer „Zweideutigkeit“ (ebd.) der Menschenrechte aus und beschreibt nun die andere, von ihm präferierte Deutung: Menschenrechte sind eine Ontologie der Demokratie (vgl. Militzer 2013). So bindet „jede menschliche Handlung in der öffentlichen Sphäre das Subjekt notwendigerweise an andere Subjekte“ (Lefort 1990, 251). Selbst die Isolierung des Individuums im Totalitarismus stellt daher nichts anderes als eine „Modalität seiner Beziehung zu den anderen“ (ebd.) dar.

Lefort beendet den Abschnitt mit dem Hinweis darauf, dass (Menschen-)Rechte „nicht zur Ordnung des Lebens gehören, sondern symbolischen Charakter haben“ (ebd., 256). Sie sind von den Symbolen der Macht unterscheidbar und können sich als „unauslöschbare Exterritorialität“ (ebd., 259) der Macht gegen die Macht stellen.

II. Drei Paradoxien der Menschenrechte

Seit dem durch die französische Revolution bedingten Verlust der Verankerung des Rechts in der realen Ordnung (vgl. die ersten drei Beiträge des Lesekreises) entzieht sich das Rechtssubjekt dem Recht. Die Grundlage des Rechts ist in der politischen Moderne somit un(ter)bestimmt und dem Diskurs gegenüber offen. Dieser Logik zufolge können die Menschenrechte nur paradoxal begründet werden. Das erste Paradox der Menschenrechte stellt für Lefort daher die in ihnen verwirklichte, unauflösbare Spannung zwischen dem Menschen im Allgemeinen und den konkreten „Existenz-, Handlungs-, und Kommunikationsweisen“ (ebd., 260) dar, die durch die Menschenrechte geschützt werden sollen. Mit dem Verlust des prädefinierten Rechtssubjekts der Menschenrechte findet ihre Deklaration, so das zweite Paradox, immer als ein in sich widersprüchlicher performativer Akt statt. Menschenrechte deklarieren sich selber in dem Sinne, dass sie ihr verhandelbares Subjekt immer neu hervorbringen müssen. Das dritte Paradox stellt für Lefort die kollektive Bedeutung individueller Rechte dar. Durch die Benennung des Individuums wird die „Vorstellung […] einer ihre Teile transzendierenden Totalität“ (ebd., 261) zerstört. Gerade dadurch werden allerdings die Relationen zwischen den Individuen hervorgebracht und erkennbar, sie stehen für die Autonome Gesellschaft, die dem im Lesekreis verhandelten Sammelband den Namen gibt.

Lefort erfasst die Menschenrechte als symbolische Ordnung. Diese Ordnung trägt ob ihrer unbestimmbaren Grundlage zu der Autonomisierung des Rechts gegenüber der Macht bei. Ist die Grundlage des Rechts unbestimmbar, kann diese nur im Recht und durch das Recht bestimmt werden. Lefort formuliert hier eine sehr grobkörnige Variante soziologischer Differenzierungstheorien aus, Gedanken also, die z.B. auch in der Systemtheorie Niklas Luhmanns zu finden sind.

III. „Zäh und unerbittlich“ – Schlussfolgerungen

Die durch die Menschenrechte zu Tage getretene Möglichkeit, eine autonome gesellschaftliche Sphäre einzufordern ohne sich dabei einem politischen Dogma oder einer Ideologie zu verschreiben, kann Lefort aus theoriestrategischen Gründen nur in seiner Lesart moderner Demokratien verankern. Er schließt daher mit dem Verweis auf die Unmöglichkeit einer Gesellschaft, „die spontan mit sich übereinstimmen würde“, sich also letztlich auf „eine einzige Seinsweise“ (beide ebd., 277) reduzieren ließe (vgl. hierzu den Beitrag zu Gauchets Tocqueville-Lektüre). Es bleibt daher die Notwendigkeit bestehen, zur Aufrechterhaltung der Demokratie „zäh und unerbittlich sowohl der Illusion einer Macht zu widerstehen, die tatsächlich mit der Position übereinstimmt, die ihr vorgezeichnet ist […], als auch der Illusion einer Einheit, die sinnlich erfahrbar und wirklich werden […] würde“ (ebd., 277f). Lefort geht es hier erneut um nichts anderes als um die Verankerung der demokratischen Frage in der politischen Moderne. Er ruft dazu auf, „der Versuchung zu widerstehen, die Gegenwart gleichsam gegen die Zukunft auszutauschen“ (ebd., 279).

IV. Leforts Rechtsphänomenologie

Schließen möchte ich mit einer Notiz zur theoriestrategischen Verortung des Textes. Lefort antwortet, so mein Vorschlag, in seinem Text auf Kernfragen der Rechtsphänomenologie. Dies sind zum Beispiel Fragen nach der Funktion des Rechts, dem Rechtsbegriff oder der Form des Rechts (vgl. Loidolt 2010, 2). Leforts Rechtsphänomenologie kann dabei helfen, sein Denken gegen andere radikaldemokratische Theorien des Politischen abzugrenzen. Wenn Lefort zwischen der symbolischen Ordnung der Menschenrechte und dem positiven Recht unterscheidet, trifft er eine Irreduzibilitätsannahme. Er sagt also, dass sich die Menschenrechte, wenn überhaupt, nicht ohne Sinnveränderung in positives Recht übersetzen lassen. Letzteres ist das Feld gesellschaftlicher Kämpfe um Hegemonie, erstere verweisen auf die mögliche Ordnung des Politischen. So sind die Menschenrechte universell nicht in ihrer Begründung und Geltung, sondern in ihrer Angewiesenheit auf die (Re-)Deklarationen dessen, was als ihr Gehalt angenommen wird. Diese Unmöglichkeit, den Gehalt der nur symbolischen Grundlage zu bestimmen drängt das politische Subjekt geradezu zur Partizipation in der Auseinandersetzung um mögliche Redeklarationen und ermöglicht es der Politischen Theorie, das Politische assoziativ zu denken.

Die Menschenrechte lassen, gerade Leforts liberalismuskritischer Analyse zufolge, keine demokratische Form der Exklusion zu. Auf der symbolischen Ebene kann kein Ausschluss wirksam werden, wenngleich politische Einheiten in der politischen Praxis aus handlungspraktischen Gründen begrenzt sind. Anders im positiven Recht. Dies ist ein Feld, dessen Grenzen bereits theorielogisch prädefiniert sind. Gerade der auch auf den Begriff des Politischen verweisenden Denkerin Chantal Mouffe entgeht dieser Unterschied jedoch zum Teil. Nicht zufällig greift sie auf das Denken Carl Schmitts zurück, eines Rechtstheoretikers also, der weder Anhänger eines linken Projekts, noch der Demokratie war und sein kann. Das Potential der Lefort’schen Theorie, speziell des hier diskutierten Texts, liegt in der Bestimmung eines assoziativen Begriffs des Politischen, der argumentativ gegen die Theoriekonstruktion Mouffes ‚in Stellung gebracht’ werden kann.

Literatur

Lefort, Claude (1990): Menschenrechte und Politik. In: Rödel, Ulrich (Hg.): Autonome Gesellschaft und libertäre Demokratie. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 239-280.

Loidolt, Sophie (2010): Einführung in die Rechtsphänomenologie. Tübingen: Mohr Siebeck.

Militzer, Stefan (2013): Meinungsfreiheit und politischer Widerstand: Claude Leforts Menschenrechtskonzeption als Beitrag zu einer Ontologie der Demokratie. In: Wagner, Andreas (Hg.): Am leeren Ort der Macht, das Staats- und Politikverständnis Claude Leforts. Baden-Baden: Nomos, S. 167-187.

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6c/Declaration_of_the_Rights_of_Man_and_of_the_Citizen_in_1789.jpg

Zur Debatte: Das Politische der Gegenwartsliteratur

Über das kritische Potential der Gegenwartsliteratur wird zur Zeit vielerorts diskutiert. So widmet die analyse & kritik sich dem Thema der ‚Ästhetik des Widerspruchs – Über Literatur im Kapitalismus’, während der britische Autor Tom McCarthy im Guardian gleich über den Tod des (kritischen) Schreibens sinniert. Ingar Solty und Enno Stahl veranstalteten in Zusammenarbeit mit der Rosa Luxemburg Stiftung gleich eine Literaturtagung zum Thema ‚Richtige Literatur im Falschen?’: Angesichts der krisenhaften Entwicklungen mit globaler Reichweite, die im Spannungsfeld von Demokratie und kapitalistischer Wirtschaftsordnung verhandelt werden, diskutierten dort renommierte Schriftsteller_innen wie Kathrin Röggla, Raul, Zelik, Ann Cotten oder Thomas Meinecke über (neue) Möglichkeiten der Kapitalismus- und Systemkritik im literarischen Schreiben.

Die Antworten auf die schwierige Fragestellung fielen allerdings hochgradig ernüchternd aus. Katja Kullmann zu Folge sei bei weitem kein Manifest verfasst worden. Stattdessen seien die zwei Tage „mit Zweifeln, Selbst-, Fremd- und Gesamtzweifeln” gefüllt gewesen. Schließlich bewegen sich die Autor_innen stets in jenen gesellschaftlichen Strukturen, die zu kritisieren wären, was die Möglichkeit souveräner Kritik unterläuft. Dies gilt weiterhin für Verlage, Redaktionen, Rezensierende und Lesende. Denn wie Wolfgang Frömberg richtig bemerkt: „Auf dem Weg zum richtigen Schreiben im Falschen liegt als erste Aufgabe vermutlich die eigene Lektüre der richtigen Texte im falschen Diskurs“. Eben dieser Diskurs überlässt die öffentliche Wahrnehmung kritischer Gegenwartsliteratur nicht dem Zufall. Und davon ist die auch Perspektive, die innerhalb dieses Beitrags eingenommen wird, nicht befreit.

Was jedoch auf den ersten Blick an die letztjährige Kritik Florian Kesslers an der jungen Literaturszene erinnert, welche sich zu bürgerlich, brav und selbstreferentiell gäbe, wird letztlich von neueren Veröffentlichungen kontrastiert, die mit dem Label des social turn gefasst werden können. In Werken wie Clemens Meyers ‚Im Stein’, Verena Günters Debut ‚Es bringen’ oder dem Band ‚Randgruppenmitglied’ von Frédéric Valin geraten marginalisierte und prekäre soziale Verhältnisse in den Vordergrund. Über die Nennung und Einordnung dieser Veröffentlichungen kann im Detail wiederum gestritten werden. Ebenso wären mit Blick auf vergangene deutsche wie internationale Publikationen sicherlich einige weitere hinzuzufügen.

Die Existenz dieser und weiterer Veröffentlichungen allein vermag allerdings kein Allheilmittel für die grassierenden Zweifel angesichts der Möglichkeiten einer literarischen Kritik am Kapitalismus zu sein. Viel mehr verlagert sie die Problemstellung über den Einwand Kesslers und den social turn hinaus. Was es gegenwärtig bedarf, scheint eine politische Populärliteratur zu sein: Kritische Werke, „die sich nicht auf stilistische Virtuosität konzentrieren, sondern auf ihre Erkundungs- und ihre Übersetzungsqualität”. Ohne das Plädoyer Elke Brüns für eine literarische Auseinandersetzung mit sozialen Verhältnissen entkräften zu wollen, könnte es gerade die politische Wendung dieser Auseinandersetzungen sein, die kritisch-emanzipatorisches Potential bietet.

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Offene Textrunde (IV) – Henning Schmidgen über Wissenschaft. Das Labor als Archiv und Maschine.

Zwischen unterschiedlichen Forschungsfelder, die im Überblickswerk „Poststrukturalistische Sozialwissenschaften“ dargelegt werden, findet sich auch ein Abhandlung zu Wissenschaft, was zunächst wie eine metatheoretische Abhandlung scheint…

Henning Schmidgen bemüht sich zu Beginn des Aufsatzes um eine Darstellung dessen, was sich wissenschaftsphilosophisch seit zweihundert Jahren entwickelt hat. Er schildert zwei miteinander verwobene Perspektiven: Wissenschaft als Konstruktion von Theorien, basierend auf Beobachtungen; als auch das Ableiten der Wirklichkeit aus solchen Theorien (Schmidgen 2013: 450). Unter Bezug auf Thomas Kuhn und Rudolf Carnap zeichnet er so ein dualistisches Bild zwischen Positivismus und Antipositivismus; Elementarismus und Holismus, etc. – geeint in einer Verbindung von Mikro- und Makroperspektive (Ebd.: 450). Offene Textrunde (IV) – Henning Schmidgen über Wissenschaft. Das Labor als Archiv und Maschine. weiterlesen

Offene Textrunde (II) – Bernhard Peters: Normative Theorien und soziale Empirie

Der Text entstand aus einer Vorlesungsreihe zum 30-jährigen Jubiläum des Habermas Werkes „Erkenntnis und Interesse“ und wurde an der Uni Oldenburg veranstaltet. Der zu diskutierende Text ist von Bernhard Peters, der von 1993 bis zu seinem Tod 2005 Professor für Politische Theorie an der Universität Bremen war und sich v. a. mit Öffentlichkeitsforschung und Gesellschaftstheorie im Anschluss an Jürgen Habermas beschäftigte. Peters knüpft in seinem Beitrag an eben diese „Theorietradition“ an und fragt nach dem Verhältnis von Normativität und Empirie für die Gesellschaftstheorie und die Alltagspraxis. Ich werde nachfolgend nicht genau den Text rekonstruieren, sondern will die Problemlage, die Peters aufwirft, näher betrachten. Darauf richten sich schließlich auch die Fragen am Ende meines Textes. Offene Textrunde (II) – Bernhard Peters: Normative Theorien und soziale Empirie weiterlesen